Forderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) erlebt eine seiner schwersten Krisen. Der Rücktritt der ARD-Vorsitzenden und RBB-Intendantin Patricia Schlesinger wirft ein Schlaglicht auf die Schwächen und Versäumnisse dieses Teils unserer Medien.
Die Affäre trifft auf eine Öffentlichkeit, die immer weniger bereit ist, widerspruchslos hinzunehmen, mit welcher Dreistigkeit sich einzelne Repräsentanten in diesem System bedienen und mit welcher Einseitigkeit in Teilen der öffentlich-rechtlichen Sender berichtet und kommentiert wird. Schaut man in diesen Tagen in die sozialen Medien und Leserbriefspalten, wird klar: Die Schlesinger-Affäre hat das Potenzial, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland endgültig die Legitimationsgrundlage und öffentliche Akzeptanz zu entziehen.
Die ARD, aber auch das ZDF, haben jetzt eine der vielleicht letzten Gelegenheiten, zu zeigen, dass sie in der Lage sind, Fehler aus eigener Kraft zu korrigieren und Veränderungen auf den Weg zu bringen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt wieder eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung zurückgeben. Dazu sind weitreichende Entscheidungen notwendig.
Ich will fünf wesentliche Aufgaben benennen, die aus meiner Sicht sofort angegangen werden müssen:
1. Aufklären und Kontrollstrukturen überprüfen
Zunächst: Die Schlesinger-Affäre muss vollständig aufgeklärt werden. Das klingt trivial. Es muss aber auch geklärt werden, warum keine Kontrollinstanz das Ausgabengebaren der Führungsetage früher erkannt und gestoppt hat.
In der fehlenden Kontrolle liegt das eigentliche, strukturelle Problem. Fehlen etwa die in jedem privatrechtlichen Unternehmen selbstverständlichen Instanzen? Compliance scheint jedenfalls ein Fremdwort zu sein.
2. Transparenz nicht nur einfordern, sondern selbst schaffen
Den öffentlich-rechtlichen Sendern mangelt es an Transparenz. Viele Sprecherinnen und Kommentatoren werden nicht müde, Transparenz von Politik und Wirtschaft einzufordern. In eigener Sache geben sie sich eher zugeknöpft. Die Gebührenzahler haben aber einen Anspruch darauf, zu erfahren, was mit ihren Pflichtbeiträgen geschieht.
Die Gehälter aller führenden Verantwortlichen müssen ebenso offengelegt werden, wie die Zahlungsströme an die zahlreichen Produktionsgesellschaften. Das gilt auch und besonders für die Moderatoren der bekannten Talkshows und Unterhaltungssendungen.
Sie haben mit eigenen millionenschweren Produktionsgesellschaften kommerzielle Interessen etabliert. Das hat mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens, nämlich umfassend und ausgewogen Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung anzubieten, allenfalls noch am Rande zu tun.
3. Konzentration auf den Informationsauftrag
Der ÖRR soll informieren. Auf diesen Auftrag müssen sich die Anstalten wieder konzentrieren. Es gibt Sendungen, für die allein sich der monatliche Pflichtbeitrag gelohnt hat, Dokumentationen und auch Serien, die man im privaten Rundfunk und Fernsehen nicht findet.
Gerade das ist die Stärke des ÖRR in Deutschland. Dazu braucht es aber nicht zwei konkurrierende Fernsehanstalten, die bei allen Ereignissen zugleich vertreten sind. Die Gebührenzahler können zumindest eine engere Kooperation von ARD und ZDF verlangen, vor allem bei kostspieligen Sportevents.
4. Ausgewogenheit herstellen
Öffentlich-rechtliche Sender sind zu einer ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet. Sie sollen das breite Meinungsspektrum der Bevölkerung abbilden. Davon kann schon seit langer Zeit nicht mehr die Rede sein. Über 90 Prozent der Volontäre bei ARD und ZDF gaben in einer internen, repräsentativen Befragung an, der SPD, der Linkspartei und den Grünen politisch nahezustehen.
Aber es sind nicht nur die Nachwuchskräfte: Ihre einseitige Sympathie drücken ja auch verantwortliche Redakteure in ihren Sendungen und ganz offen auf ihren Social-Media-Kanälen aus. Sie delegitimieren mit ihrer Art des Journalismus die Vorzüge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens und tragen zu dessen Ansehensverlust vor allem in dem Teil der Bevölkerung bei, der sich von dieser Einseitigkeit nicht mehr vertreten fühlt.
Zur Ausgewogenheit zählt auch die klare Trennung zwischen Berichterstattung und Kommentar. Hier bräuchte es mehr journalistische Verantwortung und weniger politische Gesinnung.
5. Vorbildfunktion anerkennen
Und schließlich: Die Journalisten des ÖRR haben eine wichtige Vorbildfunktion für die Öffentlichkeit, derer sie sich bewusst sein sollten. Das gilt auch und besonders für ihre Sprache. Um es klar zu sagen: Weder einzelne Sprecher noch Kommentatoren und Moderatorinnen haben das Recht, von den allgemein anerkannten Regeln des Gebrauchs der deutschen Sprache abzuweichen.
Bund und Länder haben allein dem Rat für deutsche Rechtschreibung die Aufgabe der behutsamen Fortentwicklung unserer Rechtschreibung übertragen. Gendersternchen und andere Elemente einer „geschlechtergerechten“ Sprache sind ausdrücklich nicht in dieses Regelwerk aufgenommen worden. Daran sind auch die gebührenfinanzierten Sender und ihre Repräsentanten gebunden. Alles andere verstößt gegen die Grundsätze einer ausgewogenen und verständlichen Berichterstattung.
Die Schlesinger-Affäre wird die ARD und den RBB noch lange beschäftigen. Aber wer es, wie ich, gut meint mit dem ÖRR – und wir sollten es in unser aller Interesse gut mit ihm meinen –, der erwartet jetzt von den Verantwortlichen, dass sie sich intensiv mit den Ursachen des massiven Vertrauensverlusts befassen. Dann steckt in dieser Krise – wie fast immer – auch eine große Chance
Der Artikel erschien am 13. August zunächst exklusiv in den Badischen Neuesten Nachrichten.